Betriebliche Altersvorsorge - Direktversicherung
Gehaltsumwandlung und steuerliche Vorteile nutzen
Vorteile jetzt nutzen
- Steuerersparnis und Sozialversicherungsersparnis
- Wahl zwischen Rentenzahlung oder Kapital
- Hartz IV sicher
- Insolvenz und Pfändungssicher
- Attraktive Rendite
Klugversichert ist spezialisiert auf die Betriebliche Altervorsorge. Unser besonderes Angebot ist: wir sprechen mit Ihrem Arbeitgeber. Sie haben nämlich ein Recht auf Umwandlung. Die Direktversicherung und die Pensionskasse sind vom Modell seit dem 01.01.2005 gleichgestellt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Teil des Lohns oder Gehalts des Arbeitnehmers, auf dessen Wunsch, in eine betriebliche Altersversorgung zu investieren.
Alle Arbeitnehmer haben Anrecht auf die Leistung. Sie umfasst entweder eine Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung.
Durch Gehaltsumwandlung werden Teile des Bruttogehaltes des Arbeitnehmers für die Altersvorsorge des Arbeitnehmers angespart. Der Arbeitnehmer zahlt für die Beiträge zur Direktversicherung keine Steuern. Die Direktversicherung ist eine Rentenversicherung, eine Kapital-Lebensversicherung oder eine Fondsgebundene Lebensversicherung. Der Arbeitgeber schließt für den Arbeitnehmer ab. Die Beiträge zahlt das Unternehmen.
Einen Teil seines Entgelts (bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung) kann er für seine Altersrente umwandeln.Nutzen Sie die Chancen mit wenig Einsatz, großes Kapital für Ihre Altersvorsorge aufzubauen. Vergleichen Sie die Tarife am Markt. Klugversichert hilft Ihnen dabei. Ein Teil des Gehalts wird direkt in die Beiträge der Versicherung umgewandelt. Der Beginn der Auszahlung darf nicht vor dem 60. Lebensjahr beginnen. Nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses wird der Versicherungs-Vertrag auf den Arbeitnehmer übertragen. Der Garantiezins der Ansparsumme beträgt 2,25 Prozent.
Beiträge zu Pensionsfonds, Pensionskassen oder für Direktversicherungen werden unterschiedlich gefördert, je nachdem, wann der Arbeitgeber die Versorgungszusage erteilt hat. Wer die Zusage nach dem 31. Dezember 2004 erhalten hat, kann Beiträge bis zu 4.344 Euro (2.544 Euro + 1.800 Euro) steuerfrei einzahlen.