Dienstunfähigkeitsversicherung
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- Leistungseintritt wie bei Berufunfähigkeit
- Leistungseintritt bereits schon wg. Entlassung aus dem Dienst wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit
Die Dienstunfähigkeitsversicherung leistet bereits, wenn der Dienstherr Sie wg. Dienstunfähigkeit aus dem Dienst entlässt oder in den Ruhestand schickt. So reicht es der Versicherung bereits, anhand dieser Bestätigung des Dienstherren zu leisten. So ist nicht nur der Eintritt einer Berufsunfähigkeit versichert sondern auch schon o. g. Entlassung aus dem Dienst.