Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zum Schutz für Freiberufler

Vorteile jetzt nutzen
- Versicherungssumme frei wählbar
- Entfallener Gewinn
- Ersatzarbeitskraft
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung eignet sich für alle Personen und Firmen, die im Dienstleistungssektor tätig sind und über fremdes Vermögen den Kunden beratend, begutachtend, vollstreckend oder beurkundend tätig sind. Es betrifft Freiberufler, wie zum Beispiel Architekten, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Notare. Ärzte gehören auch zu der Gruppe der Freiberufler.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung greift grundsätzlich bei Vermögensschäden wie bei einer Privathaftpflicht-versicherung, jedoch ist die Versicherungssumme deutlich höher als bei Personen- und Sachschäden, da es im Privatbereich selten Vermögensschäden in beträchtlichem Umfang kommt. Bedeutet, bei einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung wird ausschließlich das Risiko des Vermögensschaden versichert. Die Haftung basiert auf Verletzung von beauftragten Sorgfaltspflichten. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung wehrt unbegründete Haftpflichtansprüche ab.