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Private Haftpflichtversicherung

Nutzen Sie den kostenlosen Versicherungsvergleich aller großen Versicherungen

Sachversicherung

Vorteile jetzt nutzen

  • Ansprüche Dritter aufgrund von Schadensfällen für Personenschäden, Sachschäden, Mietsachschäden
  • Schlüsselverlust (private, fremde, Dienst und Berufsschlüssel)
Die wichtigste Sachversicherung ist die private Haftpflichtversicherung. Sie deckt Ansprüche von Dritten gegen Sie ab - und ein Missgeschick ist schnell passiert. Man ist zu Gast eingeladen und stößt gegen eine Vase, die herunter fällt und in tausend Scherben zerspringt. Sie müssen für den Schaden aufkommen. Oder Sie bekommen vom Chef den Generalschlüssel für die Schließanlage im Büro. Sie verlieren den Schlüssel und alle Schließzylinder müssen ausgetauscht werden. Mit einer Haftpflichtversicherung ist der Schlüsselverlust abgedeckt.

Deckungssummen

Für durch Sie verursachte Schäden haften Sie in unbegrenzter Höhe. Daher sollten mindestens Deckungssummen in Höhe von 2.5 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden abgeschlossen werden. Wenn Sie zur Miete wohnen, achten Sie bitte auf eine ausreichende Höhe der Deckungssumme für Mietsachschäden

Versicherungsumfang

Mietsachschäden

Wohnen Sie zur Miete, ist es unerlässlich, dass Sie gegen Mietsachschäden an Gebäuden und Räumen versichert sind. Fällt Ihnen der Deo-Roller ins Waschbecken und hinterlässt einen Schaden an der teuren Keramik oder Sie verursachen schuldhaft einen Brand, steht Ihr Vermieter mit Schadenersatzansprüchen vor der Tür. Keinen Versicherungsschutz haben Sie allerdings für Schäden durch Abnutzung, Verschleiß oder übermäßige Beanspruchung und für Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasseraufbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten. Ferner sind auch die Glasscheiben Ihrer Mietwohnung nicht mitversichert.

Schlüsselverlust

Plötzlich ist der Schlüssel der gemieteten Wohnung weg und Ihr Vermieter besteht darauf, das Schloß zu Ihrer Wohnungstüre und den Schließzylinder zur Haupteingangstüre zu wechseln. Die Schlösser der übrigen Mitbewohner müssen selbstverständlich auch gewechselt werden. Im Handumdrehen kommen plötzlich mehrere Tausend Mark auf Sie zu und normalerweise ist das Abhandenkommen von Sachen über eine Privathaftpflichtversicherung nicht versichert.

In so einem Fall hilft Ihnen der Einschluss von sog. Schlüsselschäden. Folgekosten infolge eines Einbruchs sind allerdings nicht versichert und üblicherweise wird ein Selbstbehalt vereinbart.

Ausfalldeckung

Hier drehen Sie quasi den Spieß Ihrer Privathaftpflichtversicherung um. Werden Sie von einem Dritten geschädigt und dieser hat weder eine Privathaftpflichtversicherung noch verfügt er über Vermögen, dann schützt Sie die sog. Ausfalldeckung. Der Schaden muss insgesamt über EUR 4.000 liegen und es muss ein rechtskräftig vollstreckbares Urteil vorliegen. Ihre Versicherung übernimmt in diesem Fall den eigenen Schaden. Schadenbeispiel: Der Sohn Ihres Nachbarn zündelt und setzt dabei Ihr Gartenhaus in Brand. Der Nachbar hat jedoch keine Privathaftpflichtversicherung und ist auch noch hoch verschuldet. Die Ausfalldeckung übernimmt in dieser Situation den Schadensbetrag, der über 4.000 EUR hinausgeht. Teilnahme am fachpraktischen Unterricht: Auch bei der Teilnahme von Schülern an Betriebspraktika oder von Studenten am fachpraktischen Unterricht (Universität oder Fachhochschule) kann schnell etwas passieren. Dieser Einschluss schützt Sie bei Beschädigungen von Gegenständen und Einrichtungen in Schul-, Studien- und Praxisbetrieben.

Tagesmutter

Wer auf "fremde" Kinder aufpasst, kann bei der Verletzung der Aufsichtspflicht schnell mit Schadenersatzansprüchen konfrontiert werden. Wer auch noch gegen Entgelt Kinder betreut, sollte auf alle Fälle prüfen, ob Versicherungsschutz über die Privathaftpflichtversicherung besteht.

Gewässerschäden

Nahezu jeder lagert gewisse Mengen von gewässerschädlichen Stoffen, z.B. Reste von Wandfarben, Lösungsmittel, Motorenöl für das Auto u.s.w.. Oder jemand ist Besitzer eines Öltanks und das Öl macht sich plötzlich selbständig, weil Sie die vorgeschriebene Wartung nicht beachtet haben. Verunreinigen solche Stoffe das Grundwasser, können urplötzlich beträchtliche Forderungen auf Sie zukommen. Dann ist es wichtig, Versicherungsschutz zu haben. Einige Versicherer bieten auch für Heizöltanks des selbst genutzten Einfamilienhauses Versicherungsschutz über die Privathaftpflichtversicherung.

Ansprüche von Sozialversicherungsträgern (z.B. Krankenkassen) bei eheähnlicher Gemeinschaft

Sie leben mit Ihrem Partner in "wilder" Ehe. Beim Inlineskaten verletzen Sie ihren Partner. Die Krankenkasse verlangt die Heilbehandlungskosten und der Arbeitgeber Ihres Partners die Kosten für die Lohnfortzahlung von Ihnen. Diese Kosten sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung über Ihre Privathaftpflicht versichert

Gegen was sind Sie nicht versichert?

  • Vorsätzlich verursachte Schäden.
  • Haftpflichtansprüche der mitversicherten Personen untereinander
  • Schäden, die durch allmähliche Einwirkung (z.B. Dämpfe, Kälte, Wärme, Gase, Feuchtigkeit, Ruß, Staub, Schimmel, Erdabsenkungen, Erschütterungen durch Rammarbeiten) entstehen
  • Schäden an gemieteten, geliehenen, gepachteten oder durch verbotene Eigenmacht erlangten Sachen
  • Schäden, welche durch den Gebrauch eines Kraft-, Wasser- oder Luftfahrzeuges entstehen
  • Schäden, welche bei der Teilnahme an Pferde-, Rad-, Auto- und anderen Rennen entstehen. Ebenso die Teilnahme an Box- und Ringkämpfen.
  • Schäden, welche durch die Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes, Amtes (auch Ehrenamt) und einer verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art (hierfür kann spezieller Versicherungsschutz über eine Betriebs-, Berufs- oder Vereinshaftpflicht genommen werden) verursacht werden
  • Ungewöhnliche und gefährliche Beschäftigungen, die über das "normale" Risiko des täglichen Lebens hinausgehen
  • Ansprüche, welche aufgrund reiner Vertragsverpflichtungen entstehen
  • Geldstrafen und Bußgelder

Wogegen ist man versichert?

Bei einem Schadenersatzanspruch an den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person wird zunächst geprüft, ob die Ansprüche überhaupt gerechtfertigt sind. Berechtigte Ansprüche werden vom Versicherer entschädigt.

Bei unberechtigten, aber auch überhöhten, Schadenersatzforderungen, übernimmt der Versicherer die Abwehr dieser Ansprüche. Selbst Gerichtsverfahren werden vom Versicherer im Namen des Versicherungsnehmers geführt und die hierdurch entstehenden Kosten übernommen.

Allgemein gesagt sind die finanziellen Folgen aus den Haftpflichtgefahren des täglichen Lebens versichert, z.B. als

  • Eltern - Freizeitsportler - Mieter - Waffenbesitzer
  • Inhaber eines selbst genutzten Einfamilienhauses

Wer ist versichert?

  • der Ehegatte oder Partner in eheähnlicher Gemeinschaft
  • nicht verheiratete leibliche, aber auch Pflege-, Stief- und Adoptivkinder des Versicherungsnehmers oder Lebenspartners, sofern diese nicht berufstätig sind und mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben.
  • Volljährige Kinder bleiben mitversichert, sofern nach Beendigung der Schulausbildung unmittelbar Grundwehr- oder Zivildienst geleistet wird oder sich eine Lehre bzw. ein Studium direkt an die Schulbildung anschließt. Während der üblichen Wartezeit für eine Lehre oder Aufnahme eines Studiums besteht ebenfalls Versicherungsschutz. Auf alle Fälle endet die Mitversicherung über die Eltern, sobald erstmals eine Berufstätigkeit aufgenommen wird.
  • im Haushalt des Versicherungsnehmers beschäftigte Personen

Wer braucht eine Privathaftpflichtversicherung?

Jeder, der kein unkalkuliertes Risiko eingehen will. Schließlich haften Sie unbegrenzt mit Ihrem derzeitigen aber auch zukünftigen Vermögen!
Oder meinen Sie: "Mir kann das nicht passieren"?

Kaum zu glauben, aber wahr. Fast 30% der Haushalte in der Bundesrepublik haben keine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Leichtfertig wird so die eigene Existenz aufs Spiel gesetzt.